Frage 201603215 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die zwangsweise Unterbringung selbstgefährdeter psychisch Kranker Personen nach dem Unterbringungsrecht (z.B. Unterbringungsgesetz, Psychisch-Kranken-Gesetz) erfolgt in der Regel 1. in einer Einrichtung zur Sicherungsverwahrung 2. im psychiatrischen Maßregelvollzug (forensische Klinik) 3. auf einer neurologischen Intensivstation 4. in einem psychiatrischen Krankenhaus 5. in einer psychosomatischen Fachklinik

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Richtige Antwort zu Frage 201603215

  • B: Nur die Aussage 4 ist richtig

Erklärung

Selbstgefährdete psychisch Kranke werden nach dem Unterbringungsrecht in der Regel in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug sind strafrechtliche Maßnahmen für Straftäter. Neurologische Intensivstation und psychosomatische Fachklinik sind keine Orte der Zwangsunterbringung.

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