Frage 201510116 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis sind grundsätzlich berechtigt zur psychotherapeutischen Behandlung von Patienten mit 1. Tic-Störung 2. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung 3. Anpassungsstörung 4. Angststörung 5. Exhibitionismus

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Richtige Antwort zu Frage 201510116

  • E: Alle Aussagen sind richtig

Erklärung

Die auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis umfasst die Behandlung aller psychischen Störungen mit Krankheitswert, also auch Tic-Störungen, ADHS, Anpassungsstörungen, Angststörungen und Exhibitionismus als Störung der Sexualpräferenz. Alle Aussagen sind richtig.

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