Frage 201510120 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zum Betreuungsrecht treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201510120

  • C: Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestimmt werden
  • E: Eine Betreuung kann eingerichtet werden, wenn der Betroffene ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen

Erklärung

Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf kein Betreuer bestellt werden (C). Eine Betreuung ist möglich, wenn jemand seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (E). Sie ist nicht mit der früheren Entmündigung gleichzusetzen, und Voraussetzung ist eine Krankheit oder Behinderung, nicht zwingend eine psychische. Fremdgefährdung ist keine Voraussetzung der betreuungsrechtlichen Unterbringung, es geht um Selbstgefährdung.

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