Frage 201503110 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zum Betreuungsrecht treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201503110

  • B: Ein Betreuer kann auch auf Antrag des Betroffenen bestellt werden
  • D: Die Anregung einer Betreuung kann durch Jedermann erfolgen

Erklärung

Eine Betreuung kann vom Betroffenen selbst beantragt werden (B), und eine Anregung kann von jedermann kommen (D). Weder Schwerbehinderung noch Geschäftsunfähigkeit sind Voraussetzung, entscheidend ist, dass jemand wegen Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann. Das Wahlrecht bleibt grundsätzlich erhalten.

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