Frage 200510004 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Unter den Begriff des erweiterten Suizid fällt nach üblicher Definition Folgendes:

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Richtige Antwort zu Frage 200510004

  • C: Die Tötung einer anderen Person (z.B. der Ehefrau), ohne deren Einverständnis, verbunden mit dem (bereits zuvor geplanten) eigenen Suizid

Erklärung

Beim erweiterten Suizid tötet jemand eine andere Person ohne deren Einverständnis und nimmt sich ebenfalls das Leben, typischerweise bei einer Depression (C). Das Folgen in den Tod (B) ist ein Nachfolgesuizid. Lebensverkürzendes Verhalten (A) ist ein indirekter Suizid, Tötung auf Verlangen (D) ist ein anderer Tatbestand und der Opfertod (E) ist kein Suizid im engeren Sinn.

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