Frage 202310207 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Eine Patientin mit einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ stellt sich nach einem stationären Klinikaufenthalt in Ihrer Praxis vor mit dem Wunsch zur Durchführung einer Psychotherapie. Dem vorgelegten Arztbrief entnehmen sie unter anderem, dass die Patientin in der Vergangenheit Heroin konsumiert habe. Welche Aussagen zu Störungen durch Opioide treffen zu? 1. Ängste, Anspannungen, depressive Gefühle, Selbstwertprobleme werden durch den Konsum von Opioiden unterdrückt. 2. Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie dürfen keine Suchtberatung durchführen. 3. Depressive Verstimmung, Antriebs- und Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen und Persönlichkeitsveränderungen können als psychische Folgeschäden eines Opioid-/Heroinkonsums auftreten. 4. Ein Opioid Entzug ist deutlich weniger gefährlich als ein Alkoholentzug, sollte aber sinnvollerweise von Anfang an therapeutisch begleitet werden. 5. Die psychische Abhängigkeit kann nach dem körperlichen Entzug noch über Wochen weiterbestehen.

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Richtige Antwort zu Frage 202310207

  • D: Nur die Aussagen 1, 3, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Opioide dämpfen Angst, Anspannung und depressive Gefühle (1), langfristig drohen Depression, Antriebs- und Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen und Persönlichkeitsveränderungen (3). Der Opioidentzug ist meist weniger lebensbedrohlich als der Alkoholentzug, sollte aber begleitet werden (4), und die psychische Abhängigkeit hält nach dem körperlichen Entzug oft noch Wochen an (5). Aussage 2 ist falsch: Suchtberatung gehört zur Psychotherapie und ist dem Heilpraktiker für Psychotherapie nicht verboten.

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