Frage 202410115 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche Aussagen im Umgang mit suizidalen Patientinnen / Patienten sind richtig? 1. Latente Suizidgedanken erfordern kein unmittelbares therapeutisches Vorgehen. 2. Nur Menschen mit einer psychischen Erkrankung begehen eine Suizidversuch. 3. Die Exploration der jetzigen und früheren Umstände, die zu Suizidalität geführt haben, ist unerlässlich in der Akutsituation. 4. Die Vereinbarung eines Antisuizidvertrages ist sinnvoll bei nicht akuter Suizidalität. 5. Die Äußerung von Suizidgedanken entbindet nicht zwangsläufig von der Schweigepflicht.

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 202410115

  • D: Nur die Aussagen 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Antisuizidverträge sind bei nicht akuter Suizidalität sinnvoll (4). Die Äußerung von Suizidgedanken entbindet nicht zwangsläufig von der Schweigepflicht, ein Bruch ist nur bei rechtfertigendem Notstand möglich (5). Latente Suizidgedanken erfordern sehr wohl ein therapeutisches Vorgehen (1 falsch). Suizidversuche gibt es auch bei Menschen ohne psychische Erkrankung, etwa in Lebenskrisen (2 falsch). In der Akutsituation steht die Sicherung des Patienten im Vordergrund, die ausführliche Exploration der Vorgeschichte ist nicht unerlässlich (3 falsch).

Weiter zu Frage ›