Frage 202410121 von 1212 · Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Welche der folgenden Aussagen zu Zwangshandlungen sind richtig? 1. Zu den häufigsten Zwangshandlungen zählen Kontrollrituale, Waschrituale, und Zählzwänge. 2. In der Differenzialdiagnostik muss darüber entschieden werden, ob die aktuellen Symptomen im Rahmen einer Zwangsstörung oder im Rahmen einer anderen Störungen einzuordnen ist. Dies kann der Fall sein, wenn Zwangssymptome zum Symptombild einer anderen Störung gehören, oder wenn die Symptome zwar Zwangssymptomen ähneln, aber bei genauerer Diagnostik anders einzuordnen sind, z.B. zum Beispiel als Sorgen im Rahmen einer generalisierten Angststörung. 3. Die Patientinnen / Patienten leiden unter den Zwangsgedanken und Zwangshandlungen und werden in ihrer sozialen oder individuellen Leistungsfähigkeit behindert. 4. Obwohl die Patientinnen / Patienten grundsätzlich einsehen, dass ihr Zwang und ihre daraus sich ergebenden Handlungen unsinnig sind, können sie nicht oder nur schwer unterlassen werden. 5. Werden Zwangshandlungen unterdrückt, verstärkt sich die Anspannung deutlich.

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Richtige Antwort zu Frage 202410121

  • E: Alle Aussagen sind richtig

Erklärung

Alle Aussagen sind richtig. Häufige Zwangshandlungen sind Kontroll-, Wasch- und Zählrituale (1). Differenzialdiagnostisch muss die Zwangsstörung von anderen Störungen abgegrenzt werden, etwa von Sorgen bei der generalisierten Angststörung (2). Die Betroffenen leiden und sind im Alltag beeinträchtigt (3), sie erkennen den Zwang meist als unsinnig und können ihm kaum widerstehen (4), und bei Unterdrückung steigt die Anspannung deutlich (5).

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