Frage 202203002 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Welcher der folgenden Befunde weist am ehesten auf eine Erkrankung hin, bei der für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Behandlungsverbot besteht?
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Richtige Antwort zu Frage 202203002
- E: Reiswasserstühle
Erklärung
Reiswasserstühle sind typisch für Cholera, bei der nach dem IfSG ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker besteht. Röschenflechte, Tüpfelnägel, Rosazea und Pillendrehertremor weisen auf nicht meldepflichtige Hauterkrankungen bzw. Parkinson hin.
Weitere Fragen: Berufs- und Gesetzeskunde
- 202203018Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!
- 202203022Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Ihnen wird ein Kind mit Hämatomen im Bereich eines Ohres, an den Waden und den Unterarmen vorgestellt. Es besteht eine Diskrepanz zwischen den Erklärungen der Eltern und dem Befund. Für Sie ergeben sich als Möglichkeiten für Hilfemaßnahmen: 1. Gespräch mit den Eltern 2. Weiterbehandlung durch einen Kinderarzt 3. Beratung mit einer Fachkraft des Jugendamtes, ggf. Meldung an das Jugendamt 4. Beratung durch die Kinderschutzhotline 5. keine Handlungsnotwendigkeit, für die Erziehung sind die Eltern zuständig
- 202203026Welche Aussage trifft zu? Die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen ist
- 202210237Welcher der folgenden Befunde weist auf eine Erkrankung hin, die für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig ist?
- 202210260Welche Aussage zur Unterbringung psychisch Kranker in einem psychiatrischen Krankenhaus trifft zu?
- 202303023Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gehören zu den namentlich meldepflichtigen Krankheiten (bei Krankheitsverdacht, Erkrankung sowie Tod): 1. Meningokokken-Sepsis 2. Tollwut 3. Akute Virushepatitis 4. Enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) 5. Diphtherie