Frage 202210237 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welcher der folgenden Befunde weist auf eine Erkrankung hin, die für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig ist?

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Richtige Antwort zu Frage 202210237

  • E: Koplik-Flecken bei einer Studentin

Erklärung

Koplik Flecken sind typisch für Masern, bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod besteht Meldepflicht nach IfSG. Atopisches Ekzem, Glukosurie, Madenwürmer und ein Alkoholdelir sind nicht meldepflichtig.

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