Frage 202303039 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Befugnis eines Heilpraktikers mit allgemeiner Erlaubnis umfasst folgende Maßnahmen: 1. Palpation der Leistenlymphknoten 2. Rektale Untersuchung 3. Untersuchung der Hoden 4. Spiegelung des Augenhintergrundes 5. Röntgenuntersuchung des Handgelenks

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Richtige Antwort zu Frage 202303039

  • D: nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Heilpraktiker dürfen palpieren, rektal und die Hoden untersuchen sowie den Augenhintergrund spiegeln (1 bis 4). Röntgenuntersuchungen sind Ärzten vorbehalten, da sie dem Strahlenschutzrecht unterliegen (5 falsch).

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