Frage 202310112 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Welche Aussage trifft zu? Bei einem psychisch Kranken ist eine Voraussetzung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes:
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Richtige Antwort zu Frage 202310112
- B: Akute erhebliche Eigengefährdung
Erklärung
Nach den Unterbringungsgesetzen der Länder ist eine Unterbringung gegen den Willen nur bei erheblicher Gefährdung des Betroffenen selbst oder anderer möglich, wenn sie nicht anders abwendbar ist. Fehlende Krankheitseinsicht, Suchtmittelgebrauch, eine körperliche Erkrankung oder die Einschätzung von Angehörigen reichen dafür allein nicht aus.
Weitere Fragen: Berufs- und Gesetzeskunde
- 202310116Welche der folgenden Untersuchungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen ist (sind) einem Heilpraktiker verboten? 1. Augenspiegelung 2. Ultraschalluntersuchung 3. Röntgenuntersuchung 4. Perkussion 5. Rektal-digitale Untersuchung
- 202403101Welche der nachfolgenden Aussagen zur Gesetzeslage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) treffen für Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker zu? 1. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker muss die Dokumentation zur Behandlung einer Patientin/eines Patienten gemäß § 630f BGB für zehn Jahre aufbewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen. 2. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker muss einer Patientin/einem Patienten gemäß § 630g BGB auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie/ihn betreffende Patientenakte gewähren. 3. Eine Verstorbene/ein Verstorbener kann zu Lebzeiten bestimmen, dass niemand nach ihrem/seinem Tod in die Dokumentation einer Heilpraktikerin/eines Heilpraktikers Einsicht nehmen darf. 4. Eine Heilpraktikerin/ein Heilpraktiker darf die Einsicht in die Dokumente einer Patientin/eines Patienten verweigern, wenn erhebliche therapeutische Gründe vorliegen oder erhebliche Rechte Dritter betroffen sind. 5. Eine Heilpraktikerin/ein Heilpraktiker muss gemäß § 630c BGB die Patientin/den Patienten vor Beginn der Behandlung aufklären und deren/dessen Einwilligung einholen.
- 202403106Patientinnen und Patienten werden bei Herzerkrankungen mit Neigung zur Wassereinlagerung, aber auch bei einer Nierenfunktionsstörung, oft mit einem entwässernden Arzneimittel behandelt. Welche Aussagen zur Anwendung von Furosemid, zum Beispiel Lasix® oder Torasemid, zum Beispiel Torem® sind richtig? 1. Furosemid ist verschreibungspflichtig. 2. Eine besondere Gefahr besteht in einem zu hohen Flüssigkeitsverlust. 3. Furosemid kann zu einer erhöhten Kaliumausscheidung führen. 4. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker dürfen Furosemid begleitend zu einem Ausleitungsverfahren oder zu ableitenden Maßnahmen verordnen. 5. Bei einer akuten Kreislaufreaktion, die durch eine zu hohe Furosemiddosierung bedingt ist, sollen Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Epinephrin als Autoinjektor in einen Oberschenkel spritzen, um den Kreislauf zu stabilisieren.
- 202403130Das Gesundheitswesen in Deutschland ist organisatorisch untergliedert. Welche Strukturelemente gehören zur Gesundheitsversorgung? 1. Der ambulante Sektor mit niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten in Einzelniederlassung 2. Der ambulante Sektor mit niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten in Berufsausübungsgemeinschaften 3. Der ambulante Sektor mit niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten in Medizinischen Versorgungszentren 4. Der stationäre Sektor einschließlich teil-, vollstationärer und ambulanter Behandlung vor- und nachstationär 5. Der stationäre Sektor mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- 202403131Welche der nachgenannten Arzneimittel dürfen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern verordnet werden? 1. Suprarenin® AMPULLEN 1 mg/ml (enthält Epinephrin) 2. Belladonnae folium und ihre Zubereitungen zum äußeren Gebrauch und in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind. 3. Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) 4. Procain 2% 5. Lidocain 2%
- 202403132Welche der nachfolgenden Aussagen zum Datenschutz sind richtig? 1. Bei der Erhebung von Daten muss die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker die Patientin/den Patienten darüber gemäß den Vorgaben des § 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren. 2. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker muss die Patientin/den Patienten darüber aufklären, wie lange ihre/seine Daten gespeichert werden. 3. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker muss die Patientin/den Patienten darüber aufklären, dass sie/er ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde hat. 4. Patientinnen/Patienten haben gegenüber Heilpraktikerinnen/Heilpraktikern ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten. 5. Die Patientin/der Patient hat das Recht auf eine Datenkopie mit Erhalt einer Reproduktion der Daten in der bei dem Verantwortlichen in dem konkreten Verarbeitungszusammenhang vorliegenden Form, gegebenenfalls mit Unkenntlichmachungen mit Rücksicht auf die Rechte von Dritten.