Frage 202403131 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der nachgenannten Arzneimittel dürfen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern verordnet werden? 1. Suprarenin® AMPULLEN 1 mg/ml (enthält Epinephrin) 2. Belladonnae folium und ihre Zubereitungen zum äußeren Gebrauch und in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind. 3. Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) 4. Procain 2% 5. Lidocain 2%

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Richtige Antwort zu Frage 202403131

  • C: nur 2, 3, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Heilpraktiker dürfen Belladonna in den genannten Zubereitungen (2), Dexamethason in der genannten parenteralen Form (3) sowie Procain (4) und Lidocain (5) in den erlaubten Konzentrationen verordnen. Epinephrin (Suprarenin) in Ampullen ist verschreibungspflichtig und für Heilpraktiker nicht verordnungsfähig (1). Deshalb sind nur 2, 3, 4 und 5 richtig.

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