Frage 202103233 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen zu den Pflichten eines Heilpraktikers auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages treffen zu? 1. Garantenpflicht bedeutet, dass der Heilpraktiker für den Erfolg seiner Behandlung garantieren muss 2. Im Rahmen der Aufklärungspflicht muss der Heilpraktiker auf die spezifischen Risiken und Nebenwirkungen einer vorgeschlagenen Heilmethode hinweisen 3. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller Krankenunterlagen endet in der Regel 20 Jahre nach Abschluss der Behandlung 4. Dem Patienten ist auf Verlangen grundsätzlich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren 5. Die Patientenakte ist zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung in Papierform oder elektronisch zu führen

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 202103233

  • D: nur 2, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Richtig sind 2, 4 und 5. Der Heilpraktiker muss über spezifische Risiken und Nebenwirkungen aufklären, dem Patienten auf Verlangen Einsicht in die Akte gewähren und zeitnah dokumentieren, in Papierform oder elektronisch. Aussage 1 ist falsch, denn die Garantenpflicht verpflichtet zur sorgfältigen Behandlung und nicht zum Behandlungserfolg. Aussage 3 ist falsch, weil die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre beträgt.

Weiter zu Frage ›