Frage 202110055 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen zum Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) treffen zu? Im Patientenrechtegesetz sind folgende Pflichten des Behandelnden verankert: 1. Aufklärungspflicht 2. Aufbewahrungspflicht der Patientenakte 3. Dokumentationspflicht 4. Informationspflicht 5. Meldepflicht

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  • C: nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Das Patientenrechtegesetz regelt die Aufklärungs, Informations und Dokumentationspflicht sowie die Aufbewahrung der Patientenakte (1 bis 4). Eine Meldepflicht ist dort nicht verankert, sie ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz (5 falsch).

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