Frage 201710210 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemeine Heilpraktikererlaubnis) 1. berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung ,,Psychotherapeut" 2. berechtigt zur Behandlung von Röteln mit alternativen Heilmethoden 3. berechtigt zur Behandlung von Fußpilz mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 4. berechtigt nicht zur Behandlung psychischer Störungen 5. kann auch ohne Kenntnisse der alternativen Heilverfahren beantragt werden

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Richtige Antwort zu Frage 201710210

  • D: nur 1, 3 und 5 sind richtig

Erklärung

Die Erlaubnis berechtigt nicht zur Führung der Bezeichnung Psychotherapeut (1), und nicht verschreibungspflichtige Mittel gegen Fußpilz dürfen angewendet werden (3). Sie kann auch ohne Kenntnisse alternativer Verfahren beantragt werden (5). Röteln sind nach dem IfSG behandlungsverboten (2 falsch), und psychische Störungen dürfen behandelt werden (4 falsch).

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