Frage 201903045 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind folgende Personen zur Meldung meldepflichtiger Krankheiten an das Gesundheitsamt verpflichtet: 1. Ärzte 2. Eltern erkrankter Kinder 3. Heilpraktiker 4. Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen 5. Der Patient selbst

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Richtige Antwort zu Frage 201903045

  • D: nur 1, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Zur Meldung nach dem IfSG verpflichtet sind unter anderem Ärzte (1), Heilpraktiker (3) und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen (4). Eltern erkrankter Kinder und der Patient selbst unterliegen keiner Meldepflicht nach dem IfSG (2, 5 falsch).

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