Frage 201903047 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Für Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis besteht Behandlungsverbot für: 1. Multiple Sklerose 2. Angststörung 3. Mumps 4. Keuchhusten 5. Colitis ulcerosa
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Richtige Antwort zu Frage 201903047
- B: nur 3 und 4 sind richtig
Erklärung
Das Behandlungsverbot für Heilpraktiker nach dem IfSG gilt für meldepflichtige übertragbare Krankheiten, dazu zählen Mumps (3) und Keuchhusten (4). Multiple Sklerose, Angststörung und Colitis ulcerosa sind keine meldepflichtigen Infektionen und dürfen grundsätzlich behandelt werden (1, 2, 5 falsch).
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