Frage 201903047 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Für Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis besteht Behandlungsverbot für: 1. Multiple Sklerose 2. Angststörung 3. Mumps 4. Keuchhusten 5. Colitis ulcerosa

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 201903047

  • B: nur 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Das Behandlungsverbot für Heilpraktiker nach dem IfSG gilt für meldepflichtige übertragbare Krankheiten, dazu zählen Mumps (3) und Keuchhusten (4). Multiple Sklerose, Angststörung und Colitis ulcerosa sind keine meldepflichtigen Infektionen und dürfen grundsätzlich behandelt werden (1, 2, 5 falsch).

Weiter zu Frage ›