Frage 201910029 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Für Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis besteht Behandlungsverbot für: 1. Paratyphus 2. Scharlach 3. Botulismus 4. Milzbrand 5. Herpes labialis (Herpes-simplex-Virus Typ 1)

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 201910029

  • D: nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Nach § 24 IfSG dürfen nur Ärzte die in § 6 Abs. 1 und § 34 Abs. 1 genannten Krankheiten, Infektionen mit den Erregern nach § 7 sowie sexuell übertragbare Krankheiten behandeln. Paratyphus (1), Botulismus (3) und Milzbrand (4) sind meldepflichtige Krankheiten nach § 6 IfSG, Scharlach (2) steht als Streptococcus-pyogenes-Infektion in § 34 Abs. 1 IfSG. Herpes labialis (5) ist nicht erfasst.

Weiter zu Frage ›