Frage 202010030 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen zum Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 202010030

  • A: Nach dem Gesetz ist dem Patienten grundsätzlich Einsicht in die ihn betreffenden Patientenakte zu gewähren
  • C: Das Gesetz besagt unter anderem, dass die Einwilligung in eine medizinische Maßnahme vom Patienten jederzeit wiederrufen werden kann

Erklärung

Das Patientenrechtegesetz gewährt grundsätzlich Einsicht in die Patientenakte (A) und lässt den jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zu (C). Es enthält auch die Aufklärungspflicht (B falsch), Behandlungsverbote stehen im IfSG (D falsch), und die Kostenübernahme durch gesetzliche Kassen regelt es nicht (E falsch).

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