Frage 202010057 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die zwangsweise Unterbringung selbstgefährdeter psychisch kranker Personen nach dem Unterbringungsrecht ( z.B. Psychisch-Kranken-Gesetz) erfolgt in der Regel 1. in einer Einrichtung zur Sicherungsverwahrung 2. im psychiatrischen Maßregelvollzug (forensische Klinik) 3. auf einer neurologischen Intensivstation 4. in einem psychiatrischen Krankenhaus 5. in einer psychosomatischen Fachklinik

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Richtige Antwort zu Frage 202010057

  • B: nur 4 ist richtig

Erklärung

Die Unterbringung selbstgefährdeter psychisch Kranker nach den Landesgesetzen erfolgt in der Regel in einem psychiatrischen Krankenhaus (4). Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug sind strafrechtliche Maßnahmen für Straftäter, neurologische Intensivstationen und psychosomatische Fachkliniken sind dafür nicht vorgesehen.

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