Frage 202010046 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Für Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis besteht ein Behandlungsverbot für Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 202010046

  • B: Diphtherie
  • D: Windpocken

Erklärung

Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Heilpraktiker meldepflichtige und übertragbare Krankheiten wie Diphtherie und Windpocken nicht behandeln. Bulimie und Schizophrenie sind psychische Erkrankungen, bei denen kein gesetzliches Behandlungsverbot besteht. Der grippale Infekt ist keine namentlich meldepflichtige Erkrankung und darf ebenfalls behandelt werden.

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