Frage 201910044 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Bei einem laborchemisch gesicherten Nachweis eines Primäraffekts der Syphilis Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201910044

  • B: Besteht Behandlungsverbot für Heilpraktiker
  • C: Besteht Infektionsgefahr

Erklärung

Beim Nachweis eines Primäraffekts der Syphilis besteht Infektionsgefahr (C) und für Heilpraktiker ein Behandlungsverbot nach dem IfSG (B). Lokale Antiseptik reicht nicht, eine Behandlung mit Antibiotika durch den Arzt ist nötig. Unbehandelt drohen später neurologische Symptome (Neurosyphilis), und eine Pflicht zur Partnerinformation durch den Heilpraktiker besteht nicht.

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