Frage 202010021 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Sie werden zu einem Hausbesuch gebeten und finden folgende Situation vor: Bei einem 8-jährigen Mädchen, das etwa 4 Tage an einem fieberhaften Infekt litt, sei die Körpertemperatur vorgestern endlich wieder normal gewesen. Seit dem Vortag sei nun das Fieber erneut angestiegen auf über 39°C, dazu habe das Kind verstärkt Schnupfen und Husten sowie einen Ausschlag bekommen, der sich von oben nach unten ausgebreitet habe. Sie stellen ein großfleckig-konfluierendes Exanthem und eine Bindehautentzündung fest. Welche der folgenden Aussagen zum weiteren Vorgehen treffen zu? 1. Sie sind aufgrund der Verdachtsdiagnose zu einer unverzüglichen namentlichen Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet 2. Sie verordnen zur Fiebersenkung Acethylsalicylsäure (ASS) 3. Das Kind braucht umgehend ein Antibiotikum 4. Sie legen der Mutter nahe, den Hausarzt oder Kinderarzt zu kontaktieren 5. Sie dürfen das Kind nicht behandeln
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Richtige Antwort zu Frage 202010021
- C: nur 1, 4 und 5 sind richtig
Erklärung
Zweiphasiges Fieber, Katarrh, Konjunktivitis und ein von oben nach unten fortschreitendes großfleckiges Exanthem sprechen für Masern. Der Verdacht ist namentlich meldepflichtig (1), und nach dem IfSG besteht ein Behandlungsverbot für den Heilpraktiker (5), daher gehört das Kind zum Arzt (4). ASS ist bei Kindern wegen des Reye-Syndroms ungeeignet (2), und Antibiotika wirken nicht gegen das Virus (3).
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