Frage 201903049 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen zur rechtlichen Betreuung treffen zu? Wählen Sie zwei Antworten!

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Richtige Antworten zu Frage 201903049

  • C: Die Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers trifft das Gericht
  • D: Die Errichtung einer Betreuung gegen den Willen eines Betroffenen kann auch durch nahe Angehörige angeregt werden

Erklärung

Über die Bestellung eines Betreuers entscheidet das Betreuungsgericht (C), und eine Betreuung kann auch von Angehörigen angeregt werden (D). Das Gesundheitsamt ordnet keine Betreuung an (A falsch), Heilpraktiker dürfen betreute Menschen im Rahmen ihrer Erlaubnis behandeln (B falsch), und die Betreuung wird befristet bzw. regelmäßig überprüft, sie ist nicht automatisch lebenslang (E falsch).

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