Frage 201910023 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Erkrankungen sind für den Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig? 1. Keuchhusten 2. Masern 3. Infektiöse Mononukleose 4. Tuberkulose 5. Mumps

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Richtige Antwort zu Frage 201910023

  • D: nur 1, 2, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Nach dem IfSG sind Keuchhusten (1), Masern (2), Tuberkulose (4) und Mumps (5) meldepflichtig. Die infektiöse Mononukleose gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten (3).

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