Frage 201910012 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Wer beschließt nach dem Unterbringungsrecht (z.B. Psychisch-Kranken-Gesetz) die Unterbringung eines psychisch Kranken? 1. Der Hausarzt 2. Der Betriebsarzt 3. Ein Facharzt für Psychiatrie 4. Das Gericht 5. Das Gesundheitsamt

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Richtige Antwort zu Frage 201910012

  • A: nur 4 ist richtig

Erklärung

Über die Unterbringung eines psychisch Kranken entscheidet nach den Unterbringungsgesetzen der Länder allein das Gericht (4). Hausarzt, Betriebsarzt, Facharzt und Gesundheitsamt können die Maßnahme anregen oder ein Gutachten erstellen, beschließen können sie sie aber nicht.

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