Frage 201803140 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit Kopflausbefall treffen zu? 1. Es besteht Meldepflicht für Heilpraktiker 2. Durch Kopfläuse wird Hepatitis A übertragen 3. Bevorzugt werden Nacken, Hinterkopf und die Region hinter den Ohren befallen 4. Der mit dem Stich eingebrachte Speichel verursacht stark juckende Papeln 5. Bei Kopflausbefall besteht ein Tätigkeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen (im Sinne des Infektionsschutzgesetzes)

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Richtige Antwort zu Frage 201803140

  • C: nur 3, 4 und 5 sind richtig

Erklärung

Kopfläuse bevorzugen Nacken, Hinterkopf und die Region hinter den Ohren (3), und der Speichel beim Stich verursacht stark juckende Papeln (4). In Gemeinschaftseinrichtungen besteht nach dem Infektionsschutzgesetz ein Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot (5). Eine Meldepflicht für Heilpraktiker besteht nicht (1 falsch), und Hepatitis A wird fäkal-oral, nicht durch Läuse übertragen (2 falsch).

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