Frage 201803147 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) regelt die Meldepflicht von Krankheiten 1. für den feststellenden Arzt 2. für den Leiter von Untersuchungsstellen (Laborarzt) 3. für den Tierarzt 4. für den Heilpraktiker 5. für Personen des Not- und Rettungsdienstes

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Richtige Antwort zu Frage 201803147

  • E: 1-5, alle sind richtig

Erklärung

Das Infektionsschutzgesetz regelt die Meldepflicht für alle genannten Personengruppen: den feststellenden Arzt (1), Leiter von Untersuchungsstellen (2), Tierärzte (3), Heilpraktiker (4) sowie Personen des Not- und Rettungsdienstes (5). Alle fünf Aussagen sind daher richtig.

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