Frage 202503147 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche Aussagen zur Betreuung oder Vormundschaft treffen zu? 1. Das BGB regelt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. 2. Eine gesetzliche Betreuung bezieht sich grundsätzlich auf alle Aufgabenkreise. 3. Eine gesetzliche Betreuung kann eingerichtet werden bei einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. 4. Für Kinder mit psychischen Krankheiten oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung kann auch ein Vormund bestellt werden. 5. Für einen geschäftsfähigen Volljährigen darf bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung auch gegen seinen Willen eine gesetzliche Betreuerin/ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.

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Richtige Antwort zu Frage 202503147

  • C: nur 1, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Die Betreuung ist im BGB geregelt (1) und kommt bei psychischer Krankheit oder Behinderung in Betracht (3). Für Minderjährige kann ein Vormund bestellt werden (4). Sie gilt nur für die Aufgabenkreise, in denen Hilfe nötig ist (2 falsch). Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf keine Betreuung eingerichtet werden (5 falsch).

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