Frage 202510113 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche Aussage / welche Aussagen zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) ist/ sind richtig? Im Heilpraktikergesetz ist geregelt: 1. das Verbot, Geburtshilfe - außer im Notfall - zu leisten 2. die Verpflichtung zur Hilfe im medizinischen Notfall 3. das Verbot zur Untersuchung und Behandlung von Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten 4. das Verbot, Heilversprechen zu geben 5. das Verbot zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen

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Richtige Antwort zu Frage 202510113

  • A: nur 5 ist richtig

Erklärung

Im Heilpraktikergesetz ist nur das Verbot der Ausübung der Heilkunde im Umherziehen geregelt (5). Die Geburtshilfe ist im Hebammengesetz geregelt (1), die Zahnheilkunde im Zahnheilkundegesetz (3) und das Verbot von Heilversprechen im Heilmittelwerbegesetz (4). Die Hilfeleistung im Notfall ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch (§ 323c) und nicht aus dem Heilpraktikergesetz (2).

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