Frage 202510104 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Der Inhaber einer Heilpraktikererlaubnis möchte nun den Beruf des Heilpraktikers ausüben.Welche Unterlagen bzw. Nachweise sind vor Tätigkeitsaufnahme der zuständigen Behörde vorzulegen? 1. die Anschrift der geplanten Niederlassung 2. das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung 3. die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz 4. die Anmeldung bei einem Berufsverband 5. die Belehrung gemäß §43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 202510104
- B: nur 1 und 3 sind richtig
Erklärung
Vor Aufnahme der Tätigkeit sind der Behörde die Anschrift der Niederlassung (1) und die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (3) vorzulegen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist keine Voraussetzung (2), ebenso wenig die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (4). Die Belehrung nach § 43 IfSG betrifft den Umgang mit Lebensmitteln und nicht die Heilpraktikertätigkeit (5).
Weitere Fragen: Berufs- und Gesetzeskunde
- 202510113Welche Aussage / welche Aussagen zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) ist/ sind richtig? Im Heilpraktikergesetz ist geregelt: 1. das Verbot, Geburtshilfe - außer im Notfall - zu leisten 2. die Verpflichtung zur Hilfe im medizinischen Notfall 3. das Verbot zur Untersuchung und Behandlung von Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten 4. das Verbot, Heilversprechen zu geben 5. das Verbot zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen
- 202510120Welche Begriffe wurden im Zusammenhang mit Arzneimitteln korrekt zugeordnet? 1. Generikum - unterliegt nicht dem Patentschutz, "Nachahmerpräparat" 2. Freiverkäufliche Arzneimittel - Sie können von jedermann, jedoch nur in Apotheken eingekauft werden 3. Depot - das Medikament wird über einen längeren Zeitraum freigesetzt 4. Compositum (comp.) - das Medikament enthält mehrere Wirkstoffe 5. Mite - das Medikament soll zur Nacht eingenommen werden
- 202510138Was regelt das Infektionsschutzgesetz? 1. Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage 2. Zur Meldung verpflichtete Personen 3. Meldung übertragbarer Krankheiten 4. Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmittel 5. Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- 202603204Für welche Erkrankung(en) gibt es gesetzliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Immunisierung bzw. eines Immunitätsnachweises, um vulnerable Gruppen inn Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen besser zu schützen? 1. Mumps 2. Tetanus 3. Masern 4. Röteln 5. Diphterie
- 202603218Welche Aussage(n) zur Berufs- und Gesetzeskunde ist/sind richtig? 1. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt ein Behandlungsverbot durch Heilpraktiker für namentlich meldepflichtige Krankheiten. 2. Es gibt Erkrankungen, bei denen für Heilpraktiker ein Behandlungsverbot besteht, obwohl diese nicht meldepflichtig sind. 3. Alle Erkrankungen, bei denen für den Heilpraktiker ein Behandlungsverbot besteht, sind meldepflichtig. 4. Für den Heilpraktiker ist die Behandlung von Personen verboten, wenn diese in der gewerblichen Lebensmittelherstellung arbeiten und der Verdacht auf eine mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung oder auf eine akute infektiöse Gastroenteritis besteht. 5. Sowohl der Verdacht auf als auch die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis sind namentlich zu melden, wenn bei zwei oder mehr Personen gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
- 202610118Welche der folgenden Aussagen beschreiben Anforderungen und Instrumente des Qualitätsmanagements (QM) für Heilpraktiker korrekt? Wählen Sie zwei Antworten!