Frage 202510104 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Der Inhaber einer Heilpraktikererlaubnis möchte nun den Beruf des Heilpraktikers ausüben.Welche Unterlagen bzw. Nachweise sind vor Tätigkeitsaufnahme der zuständigen Behörde vorzulegen? 1. die Anschrift der geplanten Niederlassung 2. das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung 3. die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz 4. die Anmeldung bei einem Berufsverband 5. die Belehrung gemäß §43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz)

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Richtige Antwort zu Frage 202510104

  • B: nur 1 und 3 sind richtig

Erklärung

Vor Aufnahme der Tätigkeit sind der Behörde die Anschrift der Niederlassung (1) und die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (3) vorzulegen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist keine Voraussetzung (2), ebenso wenig die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (4). Die Belehrung nach § 43 IfSG betrifft den Umgang mit Lebensmitteln und nicht die Heilpraktikertätigkeit (5).

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