Frage 202503152 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Welche Aussage trifft zu?
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Richtige Antwort zu Frage 202503152
- D: Bei charakt. Symptomen der Anaphylaxie wie das plötzliche Auftreten von Sympt. a. d. Haut zusammen mit respiratorischen Sympt. oder plötzl. Blutdruckabfall (Kollaps/Tachykardie) darf der HP bei Erstversorgung akuter Notfälle Epinephrin parenteral spritzen
Erklärung
Bei akuter Anaphylaxie mit Haut- und Atemsymptomen oder Kreislaufabfall darf der Heilpraktiker im Rahmen der Erstversorgung eines Notfalls Adrenalin spritzen. Die Anwendung ist also nicht Ärzten allein vorbehalten (A falsch). Die Kontrolle der Vitalparameter genügt nicht (B falsch), Autoinjektoren sind gewichtsabhängig dosiert (C falsch), und Reaktionen können auch spontan abklingen oder zweiphasig verlaufen (E falsch).
Weitere Fragen: Berufs- und Gesetzeskunde
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- 202510120Welche Begriffe wurden im Zusammenhang mit Arzneimitteln korrekt zugeordnet? 1. Generikum - unterliegt nicht dem Patentschutz, "Nachahmerpräparat" 2. Freiverkäufliche Arzneimittel - Sie können von jedermann, jedoch nur in Apotheken eingekauft werden 3. Depot - das Medikament wird über einen längeren Zeitraum freigesetzt 4. Compositum (comp.) - das Medikament enthält mehrere Wirkstoffe 5. Mite - das Medikament soll zur Nacht eingenommen werden
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- 202603218Welche Aussage(n) zur Berufs- und Gesetzeskunde ist/sind richtig? 1. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt ein Behandlungsverbot durch Heilpraktiker für namentlich meldepflichtige Krankheiten. 2. Es gibt Erkrankungen, bei denen für Heilpraktiker ein Behandlungsverbot besteht, obwohl diese nicht meldepflichtig sind. 3. Alle Erkrankungen, bei denen für den Heilpraktiker ein Behandlungsverbot besteht, sind meldepflichtig. 4. Für den Heilpraktiker ist die Behandlung von Personen verboten, wenn diese in der gewerblichen Lebensmittelherstellung arbeiten und der Verdacht auf eine mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung oder auf eine akute infektiöse Gastroenteritis besteht. 5. Sowohl der Verdacht auf als auch die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis sind namentlich zu melden, wenn bei zwei oder mehr Personen gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.