Frage 201403008 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Bei welchen der folgenden Erkrankungen besteht für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Meldepflicht? Wählen Sie zwei Antworten!
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Richtige Antworten zu Frage 201403008
- B: Masern
- E: Akute Virushepatitis B
Erklärung
Nach IfSG müssen Masern (B) und akute Virushepatitis (E) bei Verdacht, Erkrankung und Tod gemeldet werden. Infektiöse Mononukleose, Pyelonephritis und Angina tonsillaris sind nicht meldepflichtig, die Angina gilt nur bei Beschäftigung in Gemeinschaftseinrichtungen als relevant.
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