Frage 201503049 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis sind grundsätzlich berechtigt im Rahmen ihrer Behandlung anzuwenden: 1. Apothekenpflichtige Arzneimittel 2. Verhaltenstherapie 3. Lichttherapie 4. Manuelle Therapie 5. Röntgenstrahlen

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 201503049

  • D: nur 1, 2, 3, 4 sind richtig

Erklärung

Heilpraktiker mit allgemeiner Erlaubnis dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel (1) sowie Verhaltenstherapie (2), Lichttherapie (3) und Manuelle Therapie (4) anwenden. Röntgenstrahlen sind ihnen nach der Röntgenverordnung bzw. dem Strahlenschutzrecht nicht erlaubt (5).

Weiter zu Frage ›