Frage 201703102 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche Aussage zur rechtlichen Betreuung trifft zu?

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Richtige Antwort zu Frage 201703102

  • E: Eine Betreuung kann vom Gericht auch wieder aufgehoben werden

Erklärung

Über die Bestellung eines Betreuers entscheidet das Betreuungsgericht, und das Gericht kann die Betreuung auch wieder aufheben. Voraussetzung ist nicht zwingend eine schwere psychische Erkrankung, auch körperliche oder geistige Behinderung kann genügen. Für die Aufnahme ins Pflegeheim ist keine Betreuung nötig, und die Anregung kann jeder geben.

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