Frage 201703153 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemeine Heilpraktikererlaubnis) 1. setzt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf voraus 2. berechtigt grundsätzlich zur Anwendung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel 3. berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Psychotherapie 4. bescheinigt, dass der Inhaber über qualifizierte Kenntnisse der alternativen Heilmethoden verfügt 5. schließt die Anwendung schulmedizinischer Behandlungsverfahren aus

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Richtige Antwort zu Frage 201703153

  • B: nur 2 und 3 sind richtig

Erklärung

Die Heilpraktikererlaubnis berechtigt zur Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, auch homöopathischer (2), und grundsätzlich zur Ausübung der Psychotherapie (3). Eine medizinische Ausbildung wird nicht vorausgesetzt (1), und die Erlaubnis bescheinigt keine Kenntnisse alternativer Heilmethoden (4). Auch schulmedizinische Verfahren dürfen angewendet werden (5 falsch).

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