Frage 201703154 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Bei der Berufsausübung sind von Heilpraktikern zu beachten: 1. Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) 2. Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) 3. Hygieneverordnung des Landes 4. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) 5. Infektionsschutzgesetz (lfSG)

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Richtige Antwort zu Frage 201703154

  • E: 1-5 alle sind richtig

Erklärung

Heilpraktiker müssen bei der Berufsausübung alle genannten Vorgaben beachten: die TRBA 250, MPG und MPBetreibV, die Landeshygieneverordnung, die KRINKO-Empfehlungen und das Infektionsschutzgesetz. Daher sind alle fünf Aussagen richtig.

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