Frage 201510047 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Erkrankungen sind bei Verdacht für den Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich meldepflichtig? 1. Röteln 2. Mumps 3. Masern 4. Pertussis 5. Varizellen

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 201510047

  • E: 1-5, alle sind richtig

Erklärung

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Röteln, Mumps, Masern, Pertussis und Varizellen bereits bei Verdacht namentlich meldepflichtig. Alle fünf Aussagen sind daher richtig.

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