Frage 201610150 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Befugnis eines Heilpraktikers mit allgemeiner Erlaubnis umfasst folgende Maßnahmen: 1. Palpation der Leistenlymphknoten 2. Rektale Untersuchung 3. Untersuchung der Hoden 4. Spiegelung des Augenhintergrundes 5. Röntgenuntersuchung des Handgelenkes
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Richtige Antwort zu Frage 201610150
- D: nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
Erklärung
Heilpraktiker dürfen untersuchen, also Lymphknoten tasten (1), rektal untersuchen (2), die Hoden untersuchen (3) und den Augenhintergrund spiegeln (4). Röntgenuntersuchungen (5) sind dagegen nach der Röntgenverordnung Ärzten und Zahnärzten vorbehalten.
Weitere Fragen: Berufs- und Gesetzeskunde
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- 201703153Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemeine Heilpraktikererlaubnis) 1. setzt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf voraus 2. berechtigt grundsätzlich zur Anwendung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel 3. berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Psychotherapie 4. bescheinigt, dass der Inhaber über qualifizierte Kenntnisse der alternativen Heilmethoden verfügt 5. schließt die Anwendung schulmedizinischer Behandlungsverfahren aus
- 201703154Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Bei der Berufsausübung sind von Heilpraktikern zu beachten: 1. Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) 2. Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) 3. Hygieneverordnung des Landes 4. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) 5. Infektionsschutzgesetz (lfSG)
- 201710210Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemeine Heilpraktikererlaubnis) 1. berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung ,,Psychotherapeut" 2. berechtigt zur Behandlung von Röteln mit alternativen Heilmethoden 3. berechtigt zur Behandlung von Fußpilz mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 4. berechtigt nicht zur Behandlung psychischer Störungen 5. kann auch ohne Kenntnisse der alternativen Heilverfahren beantragt werden
- 201710228Welche der folgenden Aussagen trifft (treffen) zu? Nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) kann für Familienangehörige, die im selben Haushalt (Wohngemeinschaft) wie der Erkrankte leben, bei bestimmten Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen bestehen. Ein Tätigkeitsverbot für Angehörige besteht bei: 1. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC) 2. Akuter HIV-Krankheit 3. Akuter Virushepatitis B 4. Typhus abdominalis 5. Gonorrhoe