Frage 201610150 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Die Befugnis eines Heilpraktikers mit allgemeiner Erlaubnis umfasst folgende Maßnahmen: 1. Palpation der Leistenlymphknoten 2. Rektale Untersuchung 3. Untersuchung der Hoden 4. Spiegelung des Augenhintergrundes 5. Röntgenuntersuchung des Handgelenkes

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Richtige Antwort zu Frage 201610150

  • D: nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Heilpraktiker dürfen untersuchen, also Lymphknoten tasten (1), rektal untersuchen (2), die Hoden untersuchen (3) und den Augenhintergrund spiegeln (4). Röntgenuntersuchungen (5) sind dagegen nach der Röntgenverordnung Ärzten und Zahnärzten vorbehalten.

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