Frage 201403049 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Welche Aussage zum Tätigkeitsspektrum des Heilpraktikers trifft zu?
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Richtige Antwort zu Frage 201403049
- C: Ein Heilpraktiker darf grundsätzlich alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anwenden, die er tatsächlich beherrscht. Für bestimmte Verrichtungen bestehen allerdings gesetzliche Verbote
Erklärung
Der Heilpraktiker darf grundsätzlich alle Methoden anwenden, die er beherrscht, soweit keine gesetzlichen Verbote bestehen (C). Verbote gelten etwa für Verschreibung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, Zahnheilkunde oder Geburtshilfe. Er darf Tumorpatienten behandeln (B), nicht nur Homöopathika verordnen (D) und Osteopathie anwenden (E). Kleine operative Eingriffe sind nicht pauschal verboten (A).
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