Frage 201410017 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Bei welcher der folgenden Erkrankungen besteht für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) ein Behandlungsverbot?

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Richtige Antwort zu Frage 201410017

  • B: Keratoconjunctivitis epidemica

Erklärung

Die Keratoconjunctivitis epidemica wird durch Adenoviren verursacht und ist hochansteckend. Nach dem IfSG besteht dafür ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker. Keratoconjunctivitis sicca (trockenes Auge), Verblitzung, Lichtkeratose und Kontaktekzem sind nicht ansteckend und unterliegen keinem Behandlungsverbot.

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