Frage 201403015 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Bei welchen der folgenden Erkrankungen besteht für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Behandlungsverbot? Wählen Sie zwei Antworten!

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antworten zu Frage 201403015

  • A: Feigwarzen (Condylomata acuminata)
  • D: Krätze (Scabies)

Erklärung

Nach § 24 IfSG dürfen nur Ärzte die in § 6 Abs. 1 und § 34 Abs. 1 genannten Krankheiten, Infektionen mit den Erregern nach § 7 sowie sexuell übertragbare Krankheiten behandeln. Feigwarzen (A) sind sexuell übertragbar, Krätze (D) steht in § 34 Abs. 1 IfSG, beide fallen also unter das Behandlungsverbot. Gewöhnliche Warzen, Dornwarzen und Fußpilz sind nicht erfasst.

Weiter zu Frage ›