Frage 201403015 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Bei welchen der folgenden Erkrankungen besteht für Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Behandlungsverbot? Wählen Sie zwei Antworten!
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Richtige Antworten zu Frage 201403015
- A: Feigwarzen (Condylomata acuminata)
- D: Krätze (Scabies)
Erklärung
Nach § 24 IfSG dürfen nur Ärzte die in § 6 Abs. 1 und § 34 Abs. 1 genannten Krankheiten, Infektionen mit den Erregern nach § 7 sowie sexuell übertragbare Krankheiten behandeln. Feigwarzen (A) sind sexuell übertragbar, Krätze (D) steht in § 34 Abs. 1 IfSG, beide fallen also unter das Behandlungsverbot. Gewöhnliche Warzen, Dornwarzen und Fußpilz sind nicht erfasst.
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