Frage 202503138 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Für welche der nachfolgend genannten Erkrankungen im Bereich der Mundhöhle und des Kiefers besteht für einen Heilpraktiker ein Behandlungsverbot? 1. Habituelle Aphthen 2. Mundsoor 3. Zahnfleischentzündungen oder -reizungen 4. Verletzungen im Mund 5. Parodontitis

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Richtige Antwort zu Frage 202503138

  • E: 1-5, alle sind richtig

Erklärung

Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sind nach dem Zahnheilkundegesetz dem Zahnarzt vorbehalten. Heilpraktiker dürfen sie deshalb nicht behandeln. Das betrifft alle genannten Beispiele: Aphthen, Mundsoor, Zahnfleischentzündungen, Verletzungen im Mund und Parodontitis.

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