Frage 202410152 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? 1. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Einsicht in ihre/seine Patientenakte. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker hat eine Dokumentationspflicht. 2. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Kosteninformation. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker hat die Pflicht über die voraussichtlichen Kosten einer Behandlung Auskunft zu geben. 3. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Datenschutz. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker ist an die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung gebunden. 4. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Schadenersatz bei einem durch eine Heilpraktikerbehandlung erlittenen Schaden. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker hat eine Sorgfaltspflicht. 5. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Behandlung. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker hat eine Behandlungspflicht.
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Richtige Antwort zu Frage 202410152
- C: nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig
Erklärung
Richtig sind Einsichtsrecht und Dokumentationspflicht (1), Kosteninformation (2), Datenschutz nach DSGVO (3) sowie Schadenersatz und Sorgfaltspflicht (4). Eine Behandlungspflicht (5) gibt es für Heilpraktiker nicht, sie haben Behandlungsfreiheit und können Patienten ablehnen.
Weitere Fragen: Berufs- und Gesetzeskunde
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- 202503130Welche der nachfolgenden Aussagen treffen zu? 1. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker dürfen Patientinnen/Patienten jeden Alters behandeln. 2. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker können in der Regel nicht zu Lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung tätig werden. 3. Für Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker existiert keine rechtlich bindende Gebührenordnung ähnlich der Gebührenordnung für Ärztinnen/Ärzte (= GOÄ). 4. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker sind nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufes Pflichtmitglied im Bund deutscher Heilpraktiker (= BDH). 5. Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelt die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
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- 202503152Welche Aussage trifft zu?
- 202510104Der Inhaber einer Heilpraktikererlaubnis möchte nun den Beruf des Heilpraktikers ausüben.Welche Unterlagen bzw. Nachweise sind vor Tätigkeitsaufnahme der zuständigen Behörde vorzulegen? 1. die Anschrift der geplanten Niederlassung 2. das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung 3. die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz 4. die Anmeldung bei einem Berufsverband 5. die Belehrung gemäß §43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz)