Frage 202410152 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? 1. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Einsicht in ihre/seine Patientenakte. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker hat eine Dokumentationspflicht. 2. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Kosteninformation. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker hat die Pflicht über die voraussichtlichen Kosten einer Behandlung Auskunft zu geben. 3. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Datenschutz. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker ist an die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung gebunden. 4. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Schadenersatz bei einem durch eine Heilpraktikerbehandlung erlittenen Schaden. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker hat eine Sorgfaltspflicht. 5. Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Behandlung. Die Heilpraktikerin/der Heilpraktiker hat eine Behandlungspflicht.

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Richtige Antwort zu Frage 202410152

  • C: nur 1, 2, 3 und 4 sind richtig

Erklärung

Richtig sind Einsichtsrecht und Dokumentationspflicht (1), Kosteninformation (2), Datenschutz nach DSGVO (3) sowie Schadenersatz und Sorgfaltspflicht (4). Eine Behandlungspflicht (5) gibt es für Heilpraktiker nicht, sie haben Behandlungsfreiheit und können Patienten ablehnen.

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