Frage 202503130 von 1458 · Heilpraktikerprüfung
Welche der nachfolgenden Aussagen treffen zu? 1. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker dürfen Patientinnen/Patienten jeden Alters behandeln. 2. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker können in der Regel nicht zu Lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung tätig werden. 3. Für Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker existiert keine rechtlich bindende Gebührenordnung ähnlich der Gebührenordnung für Ärztinnen/Ärzte (= GOÄ). 4. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker sind nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufes Pflichtmitglied im Bund deutscher Heilpraktiker (= BDH). 5. Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelt die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 202503130
- D: nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig
Erklärung
Heilpraktiker dürfen Patienten jeden Alters behandeln (1), rechnen in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse ab (2) und haben keine verbindliche Gebührenordnung wie die GOÄ (3). Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelt die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (5). Eine Pflichtmitgliedschaft im BDH gibt es nicht (4 falsch).
Weitere Fragen: Berufs- und Gesetzeskunde
- 202503138Für welche der nachfolgend genannten Erkrankungen im Bereich der Mundhöhle und des Kiefers besteht für einen Heilpraktiker ein Behandlungsverbot? 1. Habituelle Aphthen 2. Mundsoor 3. Zahnfleischentzündungen oder -reizungen 4. Verletzungen im Mund 5. Parodontitis
- 202503147Welche Aussagen zur Betreuung oder Vormundschaft treffen zu? 1. Das BGB regelt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. 2. Eine gesetzliche Betreuung bezieht sich grundsätzlich auf alle Aufgabenkreise. 3. Eine gesetzliche Betreuung kann eingerichtet werden bei einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. 4. Für Kinder mit psychischen Krankheiten oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung kann auch ein Vormund bestellt werden. 5. Für einen geschäftsfähigen Volljährigen darf bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung auch gegen seinen Willen eine gesetzliche Betreuerin/ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
- 202503152Welche Aussage trifft zu?
- 202510104Der Inhaber einer Heilpraktikererlaubnis möchte nun den Beruf des Heilpraktikers ausüben.Welche Unterlagen bzw. Nachweise sind vor Tätigkeitsaufnahme der zuständigen Behörde vorzulegen? 1. die Anschrift der geplanten Niederlassung 2. das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung 3. die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz 4. die Anmeldung bei einem Berufsverband 5. die Belehrung gemäß §43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
- 202510113Welche Aussage / welche Aussagen zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) ist/ sind richtig? Im Heilpraktikergesetz ist geregelt: 1. das Verbot, Geburtshilfe - außer im Notfall - zu leisten 2. die Verpflichtung zur Hilfe im medizinischen Notfall 3. das Verbot zur Untersuchung und Behandlung von Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten 4. das Verbot, Heilversprechen zu geben 5. das Verbot zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen
- 202510120Welche Begriffe wurden im Zusammenhang mit Arzneimitteln korrekt zugeordnet? 1. Generikum - unterliegt nicht dem Patentschutz, "Nachahmerpräparat" 2. Freiverkäufliche Arzneimittel - Sie können von jedermann, jedoch nur in Apotheken eingekauft werden 3. Depot - das Medikament wird über einen längeren Zeitraum freigesetzt 4. Compositum (comp.) - das Medikament enthält mehrere Wirkstoffe 5. Mite - das Medikament soll zur Nacht eingenommen werden