Frage 202503130 von 1458 · Heilpraktikerprüfung

Welche der nachfolgenden Aussagen treffen zu? 1. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker dürfen Patientinnen/Patienten jeden Alters behandeln. 2. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker können in der Regel nicht zu Lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung tätig werden. 3. Für Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker existiert keine rechtlich bindende Gebührenordnung ähnlich der Gebührenordnung für Ärztinnen/Ärzte (= GOÄ). 4. Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker sind nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufes Pflichtmitglied im Bund deutscher Heilpraktiker (= BDH). 5. Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelt die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.

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Richtige Antwort zu Frage 202503130

  • D: nur 1, 2, 3 und 5 sind richtig

Erklärung

Heilpraktiker dürfen Patienten jeden Alters behandeln (1), rechnen in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse ab (2) und haben keine verbindliche Gebührenordnung wie die GOÄ (3). Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelt die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (5). Eine Pflichtmitgliedschaft im BDH gibt es nicht (4 falsch).

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